ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

wohnwerk.vivo bei Privatkunden

 

1. Geltung, Verbraucherstatus, Vertragsgrundlagen

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen wohnwerk.vivo und Verbrauchern, die Leistungen im Bereich Innenraumgestaltung, Außenraumgestaltung und Grundrissoptimierung sowie ggf. Materiallieferungen betreffen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder einer gewerblichen / selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, wohnwerk.vivo stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen (insbesondere schriftliche Angebote, Leistungsbeschreibungen, Termin- und Preisabsprachen) haben Vorrang vor diesen AGB. 

1.3 Die Leistungen von wohnwerk.vivo umfassen konzeptionelle, planerische und gestalterische Tätigkeiten im Bereich Interior Design (Wohnräume, Funktionsräume, Übergangszonen), Exterior Design sowie grundrissbezogene Optimierungen und die Entwicklung ganzheitlicher Raumstrukturen. Die Selbstbeschreibung und Auflistung des privaten wie gewerblichen Leistungsspektrums ergibt sich aus den öffentlich zugänglichen Service-Seiten auf der Internetpräsenz von wohnwerk.vivo.

2. Vertragsschluss, Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten

2.1 Angebote von wohnwerk.vivo sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber innerhalb des von wohnwerk.vivo bezeichneten Gültigkeitszeitraums und Versendung einer entsprechen Bestätigung (z. B. in Textform) durch wohnwerk.vivo zustande. 

2.2 Der Leistungsumfang bestimmt sich nach der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss sind nur verbindlich, wenn wohnwerk.vivo sie in Textform bestätigt; etwaige Mehrarbeiten werden gesondert aufwandsabhängig vergütet und sind nicht in vereinbarten Pauschalen oder Zeit-Schätzungen enthalten.

2.3 Der Auftraggeber hat wohnwerk.vivo alle für die Leistungserbringung benötigten Informationen, Unterlagen und Maße vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. wohnwerk.vivo übernimmt keine Haftung für Mängel oder Verzögerungen, die darauf beruhen, dass Informationen, Pläne oder Maße des Auftraggebers fehlerhaft, unvollständig oder nicht rechtzeitig bereitgestellt wurden. 

2.4 Soweit gesetzlich erforderlich, hat der Auftraggeber vor der Ausführung von Planungen (z. B. Umbauten, technische Installationen, statische Eingriffe) die jeweils gebotenen Fachprüfungen einzuholen (Architekt, Statik, Haustechnik, Bauamt etc.). wohnwerk.vivo erbringt keine bauaufsichtlichen, statischen oder technischen Prüfleistungen, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart. 

3. Handwerkerleistungen, Fremdleistungen, Abgrenzung der Verantwortlichkeiten

3.1 wohnwerk.vivo führt keine Handwerkerarbeiten aus. Soweit Handwerkerleistungen zur Projektumsetzung erforderlich sind, werden diese durch den Auftraggeber unmittelbar mit den jeweiligen Handwerksbetrieben als eigenständige Werkverträge geschlossen. wohnwerk.vivo erbringt keine eigenen Bau- oder Montageleistungen; die Verantwortung für Ausführung und Qualität der Handwerkerarbeiten liegt ausschließlich bei den beauftragten Betrieben. Dies gilt auch für den Fall, dass wohnwerk.vivo ggf. Empfehlungen für Handwerker ausspricht bzw. diese an den Auftraggeber vermittelt.

3.2 wohnwerk.vivo haftet nicht für Leistungen Dritter (z. B. Handwerker, Lieferanten, Hersteller), sofern wohnwerk.vivo diese nicht selbst vertraglich schuldet. Eine Haftung für die Tätigkeit externer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen besteht nur im gesetzlich zwingenden Umfang. 

3.3 Soweit wohnwerk.vivo im projektbezogenen Rahmen organisatorisch koordiniert (z. B. Terminabstimmungen, gestalterische Begleitung der Umsetzung), bezieht sich dies auf die Einhaltung planerischer Vorgaben der Innenraumgestaltung, nicht aber auf die konstruktive und technische Bauausführung und -überwachung im Sinne der HOAI-Leistungsbilder (keine Bauüberwachung). 

4. Materialbeschaffung, Eigentumsvorbehalt, Herstellergarantien

4.1 wohnwerk.vivo kann Materialien (z. B. Möbel, Oberflächen, Leuchten, Textilien, Ausstattungsgegenstände) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung beschaffen und an den Auftraggeber veräußern. Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung. 

4.2 wohnwerk.vivo tritt dem Auftraggeber etwaige Herstellergarantien und Ansprüche gegen Lieferanten ab, sofern und soweit diese bestehen; die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers aus dem Kaufrecht (Sachmängelrechte, Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) bleiben hiervon unberührt,

5. Preise, PAngV-Konformität, Abrechnung

5.1 Alle Preisangaben gegenüber Verbrauchern erfolgen als Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Endpreise), soweit die Leistungen gegenüber Verbrauchern angeboten oder mit Preisen beworben werden. 

5.2 Abweichungen und Preisänderungen bleiben vorbehalten, soweit Leistungen individuell sind und sich der Preis in Textform erkennbar und nachvollziehbar auf Aufwand und Material stützt. Preisangaben mit Änderungsvorbehalt können zulässig sein, sofern die PAngV-Vorgaben und die Grundsätze der Preisklarheit und Preiswahrheit gewahrt bleiben.

5.4 Zahlungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels fällig. wohnwerk.vivo ist berechtigt, angemessene Vorschüsse/Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere wenn die Ausführung des Auftrags mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden ist.

6. Lieferzeiten, Terminabsprachen

6.1 Lieferzeiten für Materialien und Terminangaben für die Erbringung von Leistungen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie werden von wohnwerk.vivo im Einzelfall ausdrücklich als Fixtermin zugesagt. 

6.2 Kommt es zu Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder Lieferengpässen bei Dritten, verlängern sich Fristen angemessen. Schäden aus Verzögerungen werden nur in dem gesetzlich zwingenden Umfang ersetzt und unterliegen den Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 10 dieser AGB. 

7. Änderungen, Mehrleistungen, Nachträge

7.1 Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss führen zu einer Neubewertung des Leistungsumfangs. Mehrleistungen werden auf Stundenbasis zu den vereinbarten Verrechnungssätzen abgerechnet oder pauschal, sofern dies in Textform vereinbart wird; Pauschalen decken Mehrarbeiten nicht ab. 

7.2 Bereits erbrachte und abgenommene Teilleistungen bleiben unberührt. wohnwerk.vivo ist berechtigt, Teilleistungen abzurechnen.

8. Abnahme, Teilabnahmen, Mängelrüge

8.1 Bei werkvertraglichen Leistungen (z. B. Entwurfs-, Planungsleistungen mit konkretisiertem Werkcharakter) ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet, sobald die vertragsgemäße Leistung erbracht ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; Teilabnahmen sind zulässig, wenn dies vereinbart ist.

8.2 Offensichtliche Mängel an gelieferten Materialien oder Leistungen sind innerhalb angemessener Frist schriftlich oder in Textform zu rügen. 

9. Widerrufsrecht bei Außergeschäftsraum- und Fernabsatzverträgen

9.1 Sofern der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, steht dem Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (§§ 355, 356 BGB). wohnwerk.vivo wird den Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehren. Der Beginn der Dienstleistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers; bei vollständiger Leistungserbringung kann das Widerrufsrecht erlöschen.

9.2 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass wohnwerk.vivo vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und widerruft er später, hat er einen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu zahlen, soweit gesetzlich vorgesehen. Die Erfordernisse für den vorzeitigen Beginn und die Folgen eines Widerrufs sind verbraucherrechtlich vorgegeben und müssen transparent kommuniziert werden. 

10. Haftung

10.1 wohnwerk.vivo haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf eine schuldhafte Pflichtverletzung von wohnwerk.vivo, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zurückgehen. 

10.2 Für sonstige Schäden haftet wohnwerk.vivo bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet wohnwerk.vivo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

10.3 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit außerhalb von Kardinalpflichten ist ausgeschlossen. 

10.4 wohnwerk.vivo haftet nicht für Handwerkerleistungen Dritter, die der Auftraggeber eigenständig beauftragt. wohnwerk.vivo übernimmt keine Überwachung der technischen Bauausführung und keine Haftung für die Qualität, Termin- und Preisdisziplin externer Betriebe; die Haftung beschränkt sich auf die eigenen Planungs- und Gestaltungsleistungen sowie den gesetzlich zwingenden Umfang etwaiger Auswahl-/Koordinationspflichten, sofern solche ausdrücklich vereinbart wurden. 

10.5 Für Schäden, die auf fehlerhaften Informationen, Unterlagen oder Materialien des Auftraggebers beruhen (z. B. falsche Maße, unvollständige Pläne), übernimmt wohnwerk.vivo keine Haftung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Richtigkeit seiner Angaben sicherzustellen und etwaige Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) nicht zu verletzen. 

11. Urheber- und Nutzungsrechte, digitale Daten

11.1 An Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Skizzen, Visualisierungen und sonstigen Gestaltungsleistungen von wohnwerk.vivo bestehen Urheberrechte. Die Übertragung von Nutzungsrechten (z. B. für die Realisierung am Projektstandort) erfolgt nach vollständiger Bezahlung und nur in dem Umfang, wie dies zur Erreichung des vertraglich vereinbarten Projektzwecks erforderlich ist; weitergehende Verwertung (z. B. Vervielfältigung, Bearbeitung außerhalb des Projektzwecks) bedarf der Zustimmung. 

11.2 Eine Verpflichtung, offene digitale Dateien/CAD-Daten herauszugeben, besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Änderungen an herausgegebenen Dateien sind ohne Zustimmung von wohnwerk.vivo unzulässig.

11.3 Der Auftraggeber erteilt wohnwerk.vivo mit Abschluss des Projektvertrags die unwiderrufliche Erlaubnis, im Zusammenhang mit dem Projekt und in den Projekt-Räumlichkeiten Fotos und kurze Videosequenzen (zusammen „Bildmaterial“) anzufertigen, die ausschließlich die Gestaltungsleistungen und Ergebnisse des Projekts zeigen. Das Bildmaterial darf durch wohnwerk.vivo zu eigenen Referenz- und Werbezwecken unentgeltlich und zeitlich unbefristet genutzt werden, insbesondere auf der Unternehmenswebsite, in elektronischen Medien und Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, Facebook, Pinterest), in Präsentationen, Portfolios, Angeboten und Presseunterlagen, sowie in Printprodukten (z. B. Broschüren, Magazine).Die Nutzung erfolgt nicht exklusiv; der Auftraggeber bleibt zur Nutzung seines Eigentums unberührt. Personenbilder sind hiervon nicht umfasst und werden nicht veröffentlicht.

11.4 Der Auftraggeber räumt wohnwerk.vivo an dem von wohnwerk.vivo erstellten Bildmaterial die einfachen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte zur Referenz- und Werbenutzung ein, einschließlich des Rechts zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung, zum Ausstellen sowie zur Bearbeitung (z. B. Format- und Farbkorrekturen, Collagen), soweit keine berechtigten Interessen des Auftraggebers oder Betroffener entgegenstehen und die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben. Urheberrechte an den Fotos verbleiben bei wohnwerk.vivo bzw. dem beauftragten Fotografen; bei Namensnennung des Fotografen werden branchenübliche Gepflogenheiten beachtet.

11.5 Der Auftraggeber kann der Veröffentlichung einzelner Fotos aus wichtigem Grund in Textform widersprechen. wohnwerk.vivo wird die berechtigten Interessen des Auftraggebers sorgfältig abwägen und die Nutzung entsprechender Inhalte einstellen oder die Nutzung / Darstellung anpassen. Ein Widerruf von Einwilligungen der abgebildeten Personen wirkt für die Zukunft; bereits zulässig erfolgte Veröffentlichungen bleiben rechtmäßig.

12. Datenschutz

12.1 Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung verarbeitet und nicht unberechtigt an Dritte weitergegeben; im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von wohnwerk.vivo gemäß Website-Impressum. 

13. Zahlungsverzug, Zurückbehaltung, Aufrechnung

13.1 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. wohnwerk.vivo kann seine Leistungen bis zur Zahlung fälliger Beträge einstellen und die weitere Leistungserbringung von Vorschusszahlungen abhängig machen. 

13.2 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte bestehen nur wegen Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis. 

14. Schlussbestimmungen, Textform, Salvatorische Klausel

14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig. 

14.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

14.3 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Die Informations- und Widerrufsrechte nach dem BGB und die Preisangabenpflichten nach der PAngV gelten, soweit einschlägig. 

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